DKV KombiMed KABN
DKV Deutsche Krankenversicherung AGTarifdetails werden geladen …
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zählt zu den größten und bekanntesten Anbietern für private Krankenvoll- und Zusatzversicherungen in Deutschland. Das Unternehmen bietet eine breite Palette an Zusatzversicherungen, die nahezu alle Lebensbereiche abdecken. Die DKV erhält für ihre Zusatzversicherungen regelmäßig positive Bewertungen. Auch im Bereich der Heilpraktiker-Versicherungen werden die Produktlösungen der DKV sehr geschätzt.
Die DKV bietet ihren Versicherten mit dem Tarif DKV KombiMed KABN eine umfassende Absicherung für Heilpraktiker-Leistungen. Gesetzlich Versicherte sichern sich nicht nur die Kostenübernahme von Heilpraktiker-Behandlungen und Naturheilverfahren durch Ärzte, sondern auch Erstattungen für viele Zusatzleistungen wie Seh- und Hörhilfen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Augenlaser-Operationen. Darüber hinaus bietet der Tarif Versicherten auch einen attraktiven Auslandsreiseschutz. Im Folgenden gehen wir detaillierter auf die Tarifleistungen ein.

Die Heilpraktiker-Zusatzversicherung DKV KombiMed KABN bietet Versicherten ein attraktives Angebot, das wir nun genauer beleuchten. Der Tarif richtet sich an gesetzlich Versicherte, die sich eine ergänzende Absicherung für Naturheilverfahren und Heilpraktiker-Leistungen wünschen. Neben Leistungen im alternativmedizinischen Bereich sind auch entsprechende Heil- und Verbandmittel mit inbegriffen.
Der Tarif leistet für 80 Prozent des Rechnungsbetrags bis zu einem Höchstsatz von 600 Euro pro Kalenderjahr. Dies bedeutet, dass Versicherte Gesamtrechnungen in Höhe von maximal 750 Euro pro Kalenderjahr anerkannt bekommen. Erstattet werden übrigens für alle im Hufeland-Verzeichnis gelisteten Naturheilverfahren bis zu den Höchstsätzen der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (Gebührenverzeichnis für Ärzte).
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DKV KombiMed KABN leistet nicht nur für Heilpraktiker-Leistungen oder für den Besuch beim Arzt für Naturheilverfahren. Der Tarif kommt darüber hinaus für eine Reihe an ambulanten Zusatzleistungen auf.

Brillen, Seh- und Hörhilfen: Versicherte können alle 24 Monate 300 Euro für Sehhilfen und Brillen in Anspruch nehmen. Für Hörhilfen sind pro Kalenderjahr sogar bis zu 600 Euro Erstattung möglich.
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen: Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen werden pro Kalenderjahr ebenfalls mit bis zu 600 Euro bezuschusst.
Augen-Operationen: Für Interessierte an kostspieligen Augen-Operationen ist eine Erstattungshöhe von bis zu 1.200 Euro für eine Operationen vielleicht nicht besonders attraktiv. Allerdings kann diese Leistung, anders als bei anderen Versicherungen, nicht nur einmalig ausgeschöpft werden, sondern alle 60 Monate in Anspruch genommen werden.
Auslandskrankenschutz: Der Tarif leistet auch bei Auslandsreisen, wenn ambulante oder stationäre Behandlungen oder gar ein Krankenrücktransport notwendig wird.
Vor Versicherungsabschluss sollten Sie wissen, dass der Tarif keine Altersrückstellungen bildet. Die Beitragshöhe wird mit zunehmendem Alter schrittweise nach oben angepasst.
Für einen erfolgreichen Versicherungsabschluss müssen Sie einige Gesundheitsfragen korrekt beantworten. Es gibt Gesundheitsfragen, die zu einem Versicherungsausschluss führen. Dazu zählt u. a. ob psychotherapeutische Hilfe in den letzten fünf Jahren vor Versicherungsabschluss beansprucht worden ist.
Ebenfalls gibt es Gesundheitsfragen, die zu einem Risikozuschlag führen können. Hierzu zählen u. a. Gelenkserkrankungen, Wirbelsäulenleiden, Allergien oder Schilddrüsenerkrankungen. Positiv zu vermerken ist, dass es keine Gesundheitsfragen gibt, die zu einem Leistungsausschluss führen können.
Neuversicherte müssen mit folgenden Beschränkungen für Heilpraktiker-Leistungen in den ersten Jahren planen:
Summenbegrenzungen für Heilpraktiker-Leistungen: Im ersten Kalenderjahr werden maximal 100 Euro erstattet, im zweiten 200 Euro und im dritten Kalenderjahr 300 Euro. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt die Leistungsbeschränkung. Dann gilt ein maximaler Erstattungsbetrag in Höhe von 600 Euro innerhalb von 12 Monaten.
Für Augen-Operationen gelten zunächst folgende Begrenzungen: In den ersten 12 Monaten werden 200 Euro erstattet, im 13.-24. Monat sind es maximal 400 Euro und zwischen dem 25. und 36. Monat der Versicherungszugehörigkeit erstattet die DKV 600 Euro für eine Augen-Operation. Erst ab dem 4. Jahr entfällt die Leistungsbegrenzung und Ihnen stehen alle 60 Monate 1.200 € zur Verfügung.
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