Heilpraktiker-Zusatzversicherung ohne Wartezeit
Optimal geschützt ab dem ersten Versicherungstag
Erstattungen für Naturheilkunde und alternative Heilmethoden
Zusätzliche Leistungen für Brille, Vorsorge oder Impfung
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Heilpraktiker-Zusatzversicherung: Was ist die Wartezeit?
Die Wartezeit ist die tariflich festgelegte Frist, innerhalb welcher der Versicherte trotz bestehendem Versicherungsschutz noch keine Ansprüche an die Versicherung geltend machen kann. In der Regel beträgt die Wartezeit bei Heilpraktiker-Versicherungen drei Monate und wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft festgelegt. Die Wartezeit beginnt mit dem vermerkten Datum des Versicherungsbeginns in Ihrem Versicherungsschein und variiert je nach gewähltem Tarif. Es lohnt sich hier definitiv, die verschiedenen Heilpraktiker-Tarife genauer zu vergleichen.

Sonderfall: Wartezeit bei Schwangerschaft
Eine etwas längere Wartezeit müssen Sie bei einer Schwangerschaft in Kauf nehmen. Hier gilt in der Regel eine besondere Wartezeit von acht Monaten.
Der Grund: Zur Abmilderung von Schwangerschaftsbeschwerden nehmen Schwangere gerne die Dienste von Heilpraktikern oder Ärzten für Naturheilverfahren in Anspruch. Osteopathie ist ein gutes Beispiel für eine beliebte Heilpraktiker-Anwendung während der Schwangerschaft. Osteopathische Behandlungen können schnell vielerlei Beschwerden während der Schwangerschaft lindern. Zusätzlich trägt der Osteopath mit gezielten Techniken dazu bei, den Geburtsverlauf positiv zu beeinflussen.
Auch Tarife, die Vorsorgeuntersuchungen abdecken, sind besonders in der Schwangerschaft begehrt. Denn sie erstatten häufig Untersuchungen, die zur Schwangerschaftsvorsorge zählen (z. B. den Triple-Test zur Risikoabschätzung des Down-Syndroms), jedoch meist nicht von der GKV übernommen werden. Daher rechnen die Versicherer mit einem erhöhten Risiko für kostenintensive Behandlungen und setzen die Wartezeit auf acht Monate fest. Wer also den zusätzlichen Versicherungsschutz schon während seiner Schwangerschaft genießen möchte, sollte frühzeitig genug abschließen.
Sonderfall: Wartezeit für Psychotherapie
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung kommt für vielerlei Leistungen bei unterschiedlichen Krankheiten auf. Neben den Behandlungen bei Heilpraktikern werden oftmals auch die Kosten für Osteopathie, Homöopathie, Akupunktur und andere alternative Heilmethoden erstattet.

Sind Sie darüber hinaus an psychotherapeutischen Behandlungen durch einen Heilpraktiker oder einen Arzt für Naturheilverfahren interessiert, ist Folgendes wichtig: Nicht jede Heilpraktiker-Zusatzversicherung leistet für psychotherapeutische Behandlungen. Sie sollten diese Kostenübernahme also immer vorab explizit abklären. Eine Heilpraktiker-Versicherung, die für diese Behandlung aufkommt, legt in der Regel eine längere Wartezeit fest, bevor Leistungen für Psychotherapie erstattet werden. Oftmals ist eine Wartezeit von bis zu acht Monaten hierfür einzuplanen.
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Heilpraktiker-Versicherung ohne Wartezeit
Es gibt auch Versicherungsangebote für Heilpraktiker-Versicherungen ganz ohne Wartezeit. Die Versicherung leistet dann ab dem 1. Tag des Versicherungsbeginns.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsfall nicht vor dem Versicherungsabschluss eingetreten ist. Das bedeutet, dass die jeweiligen Heilpraktiker-Anwendungen vor dem Versicherungsabschluss weder angeraten, geplant noch begonnen wurden.
Mit wie viel Erstattung Sie direkt nach dem Versicherungsbeginn rechnen können, hängt natürlich von Ihrem gewählten Tarif ab. Pro Kalenderjahr wird ein bestimmter Betrag für unterschiedliche Leistungen bis zu einem Höchstbetrag erstattet. Das Gleiche gilt für die Abrechnung der Hilfsmittel. Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Heilpraktiker-Tarife ohne Wartezeit
SDK Ambulant 70
700 € für Heilpraktiker und Naturheilkunde
Tarifdetails werden geladen …
AXA Med-EG080-U
500 € für Heilpraktiker und Naturheilverfahren
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UKV NaturPRIVAT
1.000 € Heilpraktiker und Naturheilverfahren
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