Münchener Verein Heilpraktiker (Tarif 177)
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Wenn es um Absicherungslösungen im Gesundheitsbereich geht, ist der Münchener Verein ein viel gefragter Partner. Über Jahrzehnte hat er sich als Spezialist für private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen einen Namen gemacht. Im Bereich der ambulanten Zusatzversicherungen bietet er ein individuell kombinierbares Baukastenprinzip an. Mit diesem können Sie Ihren Schutz ganz individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen. Nachfolgend stellen wir Ihnen diese Tarifmodelle und deren Kombinationsmöglichkeiten für den Bereich der Heilpraktiker-Versicherungen im Detail vor.
Mit den Heilpraktiker-Tarifen 177 und 178 bietet der Münchener Verein zwei interessante „Naturmedizin“-Tarife an. Bei beiden Tarifmodellen werden 85 Prozent des jeweilig eingereichten Rechnungsbetrags erstattet. Der Münchner Verein akzeptiert Rechnungen von einer breiten Palette an alternativmedizinischen Angeboten von Heilpraktikern oder Ärzten für Naturheilverfahren.
Beide Tarife decken einen Großteil aller Naturheilverfahren sowohl aus dem GebüH als auch dem Hufelandverzeichnis ab. Dazu zählt Akupunktur, Ausleitende Verfahren (Blutegelbehandlung, Schröpfen, Cantharidenpflaster o. ä.), Chiropraktik, Homoöpathie, Hydrotherapie, Magnetfeldtherapie, Osteopathie sowie Thermotherapie und Ultraschalltherapie. Die Tarife leisten darüber hinaus für Psychotherapie durch Heilpraktiker. Nicht erstattungsfähig sind Behandlungen und Heilmittel der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) sowie die zugehörige Bewegungsübung Qigong.

Ein deutlicher Unterschied zwischen dem Heilpraktiker-Zusatzversicherung Tarif 177 und 178 zeichnet sich hinsichtlich der Höhe der Kostenerstattung für Heilpraktiker-Leistungen und zugehörige Heilmittel ab. So erstattet das Tarifmodell Münchener Verein 177 Heilpraktiker pro Kalenderjahr bis zu einem maximalen Betrag in Höhe von 500 Euro.
Diese Zusatzversicherung eignet sich eher für Personen, die nur gelegentlich Leistungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen möchten. Übrigens gehört diese Zusatzversicherung zu den leicht abschließbarsten Heilpraktiker-Tarifen.
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Im Vergleich dazu ist der Tarif Münchener Verein 178 Heilpraktiker eher im Premium-Bereich angesiedelt. Er erstattet pro Kalenderjahr einen maximalen Rechnungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro und zählt damit zu unseren Testsiegern für Tarife mit den höchsten Leistungen.
Der Münchener Verein leistet bei beiden Tarifen entsprechend des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), des Hufelandverzeichnisses sowie des Gebührenverzeichnisses für Ärzte (GOÄ). Die Abrechnung erfolgt jeweils bis zu den Höchstsätzen dieser Leistungsverzeichnisse.
Der Tarif richtet sich vor allem an Versicherte, für die eine regelmäßige Behandlung beim Osteopathen, Heilpraktiker oder Homöopathen ihres Vertrauens besonders wichtig ist.
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Beide Tarife leisten unmittelbar nach Versicherungsabschluss ohne Wartezeiten. Allerdings sollten sich Versicherte vor Versicherungsabschluss über die Leistungsbeschränkungen in den ersten zwei Versicherungsjahren bewusst sein.
Die Summenbegrenzung des Heilpraktiker-Zusatztarifs 177 beläuft sich auf 120 Euro im ersten Kalenderjahr und 240 Euro im zweiten Kalenderjahr. Ab dem dritten Kalenderjahr hat der Versicherte das Anrecht, die volle Erstattungshöhe von 500 Euro im Jahr auszuschöpfen.
Beim Premium Heilpraktiker-Zusatztarif 178 ist die Summenbegrenzung im ersten Kalenderjahr 240 Euro, im zweiten Kalenderjahr liegt der maximale Erstattungsbetrag bei 480 Euro. Auch hier entfällt ab dem dritten Jahr der Versicherungszugehörigkeit die Summenbegrenzung. Versicherten steht anschließend der maximale Erstattungsbetrag in Höhe von 1.000 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Der Fokus des Tarifs 173 für Sehhilfen & Hilfsmittel liegt auf Brillenleistungen, Hörhilfen und weiteren Hilfsmitteln. Darüber hinaus erhalten Sie sehr hohe Leistungen für Augenlaser-Operationen.
Im Detail erhalten Versicherte alle zwei Jahre maximal 400 Euro Erstattung für Brillen, Kontaktlinsen sowie für Sonnenbrillen mit Sehstärke. Der Vorteil: eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Für Augenlaser-Operationen wie LASIK oder LASEK, die zur Behebung von Fehlsichtigkeiten eingesetzt werden, stehen insgesamt 1.600 Euro für beide Augen (800 Euro pro Auge) zur Verfügung. Versicherte können auf diese Leistung alle 5 Versicherungsjahre zurückgreifen.
Der Tarif kommt darüber hinaus für Hörgeräte und für weitere Hilfsmittel auf und erstattet maximal 800 Euro alle zwei Kalenderjahre für von Ärzten verordnete Hilfsmittel. Zu diesen gehören unter anderem: Hörgeräte, Schlafapnoe-Geräte, Krankenfahrstühle, Insulin-Pumpen oder auch Perücken. Voraussetzung ist, dass die gesetzliche Krankenkasse (GKV) eine Vorleistung erbringt. Die Erstattungsleistung beläuft sich auf jeweils 100 Prozent pro eingereichter Rechnung bis zur maximal zur Verfügung stehenden Erstattungshöhe.
Wichtig: zu beachten sind die Leistungsbegrenzungen in den ersten beiden Versicherungsjahren. Ab dem 3. Jahr entfallen diese vollständig und die maximale Erstattungsleistung steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
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Der Münchener Verein bietet mit den Heilpraktiker-Tarifen 177 und 178 zwei reine Zusatztarife für Naturmedizin an. Versicherte erhalten keinerlei unerwünschte Zusatzleistungen wie beispielsweise Vorsorgeleistungen, Schutzimpfungen oder Auslandsreiseschutz.

Sollten Sie als Anhänger der Naturmedizin an weiteren Versicherungsleistungen interessiert sein, sind diese beim Münchener Verein über ein Bausteinsystem problemlos mit einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung kombinierbar.
Sind Sie beispielsweise Brillenträger, kann sich für Sie die Kombinationsmöglichkeit Tarif 177 + Sehhilfen oder Tarif 178 + Sehhilfen lohnen. Neben der 100-prozentigen Erstattungen für Brille und Sehhilfen sowie für LASEK Augenlaser-Operationen leistet der zusätzliche Baustein auch 100 Prozent für Hörhilfen.
Auch bei diesen Tarifkombinationen sollten Sie auf die Summenbegrenzungen achten. Bei einer kostenintensiven LASEK Augenlaser-Operation beläuft sich der maximale Erstattungsbetrag auf 1.600 Euro, allerdings nur alle fünf Kalenderjahre. Für Sehhilfen kommt die Versicherung alle zwei Jahre für Rechnungen in Höhe von maximal 400 Euro auf. Hörhilfen sind alle zwei Kalenderjahre bis maximal 800 Euro abgedeckt.
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