Münchener Verein
Münchener Verein 173: Zuschüsse für Brillen, Kontaktlinsen & Augen-OP
- Enthalten: 100 % Brillen und Kontaktlinsen
- Enthalten: 400 € Brillen & Sehhilfen in 2 Jahren
- Enthalten: 100 % Sonnenbrillen mit Sehstärke
- Enthalten: 1.600 € Augenoperationen (LASIK, LASEK)
- Enthalten: 100 % bis 800 € für Hilfsmittel in 2 Jahren
- Enthalten: Günstiger Monatsbeitrag: 14,36 € mit 30 Jahren
Heilpraktiker
- Heilpraktiker
Keine Leistungen.
- Abrechnungsfähige Leistungen
Keine Leistungen.
- Wartezeit für Heilpraktiker-Leistungen
3 Monate
Brille
- Sehhilfen- und Brillenleistungen
Sehhilfen: 100 % Erstattung
- Enthalten: Brillen
- Enthalten: Kontaktlinsen
- Enthalten: Sonnenbrille mit Sehstärke
- Enthalten: Leistungen ohne ärztliche Verordnung
100 %, maximal 400 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.
Vorsorge
Keine Leistungen.
Augenoperation
- Augenoperation / LASIK
Lasic: 100 % Erstattung
- Enthalten: Augenoperationen mit Laser
- Enthalten: Clear-Lens-Exchange
- Enthalten: Refraktive Chirurgie
- Enthalten: Augen-LASEK
- Enthalten: Augen-LASIK
100 %, maximal 800 Euro je Auge (1.600 Euro bei beiden Augen).
Erstattet werden Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse). Ebenfalls werden ärztliche Leistungen sowie die mit diesen im Zusammenhang stehenden verordneten Arznei- und Verbandmittel und eingesetzten Implantate (z. B. Intraokularlinsen) erstattet. Ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation.
Impfungen
Keine Leistungen.
Hörgeräte und Hörhilfen
- Hörgeräte und Hörhilfen
Hilfsmittel: 100 % Erstattung
- Enthalten: Hörgeräte
- Enthalten: Hörgeräte Reparatur
100 %, maximal 800 Euro Erstattung innerhalb zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren für von Ärzten verordnete Hilfsmittel, sofern die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Vorleistung erbringt.
Erstattungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalog der GKV. Eine Erstattung erfolgt für die Rest-Kosten einer „besseren“ Ausführung des Hilfsmittels sowie Reparatur und Wartung dieses Hilfsmittels.Als Hilfsmittel gelten z.B.Hörgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP Geräte), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen, Perücken, Kunstglieder, Orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z. B. Atem-/Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegeräte, Sauerstoffkonzentrator).
Auslandsreisen
Keine Leistungen.
Leistungen und Einschränkungen
- Erstattungsumfang
Sehhilfen: Erstattung bis maximal 400 € alle 2 Kalenderjahre
Lasic: Erstattung bis maximal 1.600 € alle 2 Kalenderjahre
Hilfsmittel: Erstattung bis maximal 800 € alle 2 Kalenderjahre
- Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren
Die Leistungen aus diesem Tarif sind in den ersten Jahren wie folgt begrenzt:
240 € im 1. Kalenderjahr
480 € im 2. Kalenderjahr
Ab dem 3. Jahr entfallen die anfänglichen Leistungsbegrenzungen. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen bis zu400 € für Brillen und Kontaktlinsen (alle 2 Jahre),
bis zu 1.600 € für Augenoperationen (alle 5 Jahre) und
bis zu 800 € für Hilfsmittel (alle 2 Jahre) zur Verfügung.
Der Höchsterstattungsbetrag für das erste bzw. die ersten beiden Versicherungsjahre ermäßigt sich bei unterjährigem Beginn für jeden im ersten Versicherungsjahr nicht versicherten Monat um 20 Euro.
Sehhilfen: 240 € im 1. Jahr, 480 € im 2. Jahr, 480 € im 3. Jahr (auf alle Zahlungen)
Lasic: 240 € im 1. Jahr, 480 € im 2. Jahr, 480 € im 3. Jahr (nur auf das aktuelle Jahr)
Hilfsmittel: 240 € im 1. Jahr, 480 € im 2. Jahr, 480 € im 3. Jahr (nur auf das aktuelle Jahr)
Beiträge und Vertragslaufzeiten
- Mindestvertragslaufzeit
24 Monate
- Kündigungsfrist
3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit
- Bildet der Tarif Altersrückstellungen
Nein, der Tarif bildet keine Altersrückstellungen.
Annahmerichtlinien
- Gesundheitsfragen die zu einer Ablehnung führen
Tragen Sie eine Hörhilfe, ist eine Hörgeräteversorgung oder eine Augen-Operation angeraten?
Besteht bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Pflegebedürftigkeit bzw. wurde jemals ein Antrag auf deren Feststellung gestellt oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wurden solche jemals beantragt?
Fanden bei Ihnen wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt oder sind deswegen Behandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
Arterielle Verschlusskrankheit, Arthrose, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, Epilepsie, Hirntumor, HIV-Infektion, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Rheuma (z.B. rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew), Schlaganfall, Schlafapnoe, Suchterkrankungen, während der Schwangerschaft oder während der Geburt erworbene körperliche oder geistige Behinderung (z.B. Rötelnembryopathie, Trisomie, Organ-, Skelettdeformitäten oder Geburtsschäden)
