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Münchener Verein

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Münchener Verein 173: Zuschüsse für Brillen, Kontaktlinsen & Augen-OP

  • Enthalten: 100 % Brillen und Kontaktlinsen
  • Enthalten: 400 € Brillen & Sehhilfen in 2 Jahren
  • Enthalten: 100 % Sonnenbrillen mit Sehstärke
  • Enthalten: 1.600 € Augenoperationen (LASIK, LASEK)
  • Enthalten: 100 % bis 800 € für Hilfsmittel in 2 Jahren
  • Enthalten: Günstiger Monatsbeitrag: 14,36 € mit 30 Jahren

    Heilpraktiker

    Heilpraktiker

    Keine Leistungen.

    Abrechnungsfähige Leistungen

    Keine Leistungen.

    Wartezeit für Heilpraktiker-Leistungen

    3 Monate

    Brille

    Sehhilfen- und Brillenleistungen

    Sehhilfen: 100 % Erstattung

    • Enthalten: Brillen
    • Enthalten: Kontaktlinsen
    • Enthalten: Sonnenbrille mit Sehstärke
    • Enthalten: Leistungen ohne ärztliche Verordnung

    100 %, maximal 400 Euro innerhalb von jeweils zwei aufeinander folgenden Versicherungsjahren.

    Vorsorge

    Keine Leistungen.

    Augenoperation

    Augenoperation / LASIK

    Lasic: 100 % Erstattung

    • Enthalten: Augenoperationen mit Laser
    • Enthalten: Clear-Lens-Exchange
    • Enthalten: Refraktive Chirurgie
    • Enthalten: Augen-LASEK
    • Enthalten: Augen-LASIK

    100 %, maximal 800 Euro je Auge (1.600 Euro bei beiden Augen).

    Erstattet werden Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit (z.B. LASIK, LASEK, Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse). Ebenfalls werden ärztliche Leistungen sowie die mit diesen im Zusammenhang stehenden verordneten Arznei- und Verbandmittel und eingesetzten Implantate (z. B. Intraokularlinsen) erstattet. Ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach einer Augen-Operation.

    Impfungen

    Keine Leistungen.

    Hörgeräte und Hörhilfen

    Hörgeräte und Hörhilfen

    Hilfsmittel: 100 % Erstattung

    • Enthalten: Hörgeräte
    • Enthalten: Hörgeräte Reparatur

    100 %, maximal 800 Euro Erstattung innerhalb zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren für von Ärzten verordnete Hilfsmittel, sofern die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Vorleistung erbringt.
    Erstattungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalog der GKV. Eine Erstattung erfolgt für die Rest-Kosten einer „besseren“ Ausführung des Hilfsmittels sowie Reparatur und Wartung dieses Hilfsmittels.

    Als Hilfsmittel gelten z.B.Hörgeräte, Schlafapnoegeräte (CPAP Geräte), Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf), Insulinpumpen,  Perücken, Kunstglieder, Orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate einschließlich Sitz- und Liegeschalen, Krankenfahrstühle, Miet- und Sachnebenkosten lebenserhaltender Hilfsmittel (wie z. B. Atem-/Herzfrequenzmonitor, Heimdialysegeräte, Sauerstoffkonzentrator).

    Auslandsreisen

    Keine Leistungen.

    Leistungen und Einschränkungen

    Erstattungsumfang

    Sehhilfen: Erstattung bis maximal 400 € alle 2 Kalenderjahre

    Lasic: Erstattung bis maximal 1.600 € alle 2 Kalenderjahre

    Hilfsmittel: Erstattung bis maximal 800 € alle 2 Kalenderjahre

    Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren

    Die Leistungen aus diesem Tarif sind in den ersten Jahren wie folgt begrenzt:

    240 € im 1. Kalenderjahr
    480 € im 2. Kalenderjahr

    Ab dem 3. Jahr entfallen die anfänglichen Leistungsbegrenzungen. Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen bis zu

    • 400 € für Brillen und Kontaktlinsen (alle 2 Jahre),

    • bis zu 1.600 € für Augenoperationen (alle 5 Jahre) und

    • bis zu 800 € für Hilfsmittel (alle 2 Jahre) zur Verfügung. 

    Der Höchsterstattungsbetrag für das erste bzw. die ersten beiden Versicherungsjahre ermäßigt sich bei unterjährigem Beginn für jeden im ersten Versicherungsjahr nicht versicherten Monat um 20 Euro. 

    Sehhilfen: 240 € im 1. Jahr, 480 € im 2. Jahr, 480 € im 3. Jahr (auf alle Zahlungen)

    Lasic: 240 € im 1. Jahr, 480 € im 2. Jahr, 480 € im 3. Jahr (nur auf das aktuelle Jahr)

    Hilfsmittel: 240 € im 1. Jahr, 480 € im 2. Jahr, 480 € im 3. Jahr (nur auf das aktuelle Jahr)

    Beiträge und Vertragslaufzeiten

    Mindestvertragslaufzeit

    24 Monate

    Kündigungsfrist

    3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit

    Bildet der Tarif Altersrückstellungen

    Nein, der Tarif bildet keine Altersrückstellungen.

    Annahmerichtlinien

    Gesundheitsfragen die zu einer Ablehnung führen
    • Tragen Sie eine Hörhilfe, ist eine Hörgeräteversorgung oder eine Augen-Operation angeraten?

    • Besteht bei Ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 oder eine Pflegebedürftigkeit bzw. wurde jemals ein Antrag auf deren Feststellung gestellt oder beziehen Sie Leistungen aufgrund einer Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit bzw. wurden solche jemals beantragt?

    • Fanden bei Ihnen wegen einer der folgenden Krankheiten in den letzten 3 Jahren Untersuchungen oder Behandlungen statt oder sind deswegen Behandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
      Arterielle Verschlusskrankheit, Arthrose, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, Epilepsie, Hirntumor, HIV-Infektion, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Rheuma (z.B. rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew), Schlaganfall, Schlafapnoe, Suchterkrankungen, während der Schwangerschaft oder während der Geburt erworbene körperliche oder geistige Behinderung (z.B. Rötelnembryopathie, Trisomie, Organ-, Skelettdeformitäten oder Geburtsschäden)