DKV KombiMed KABN
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Bis zu 100 % für Heilpraktiker und Naturheilkunde
Erstattungen für Reise- und Schutzimpfungen
Umfangreiche Vorsorgeleistungen
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Gesetzlich Versicherte haben über die Krankenkassen einen gesetzlichen Anspruch auf Schutzimpfungen. Die Versorgung mit Schutzimpfungen gehört laut deutschem Gesetz zu den Pflichtleistungen der GKV. Grundlage hierfür bildet die Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Abs. 1 SGB V. Diese Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen von Versicherten auf Schutzimpfungen.
Die Krankenkassen richten sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO). Sie übernehmen die Kosten für sämtliche Impfungen, die von der STIKO empfohlen werden. Die Experten der STIKO legen alle Standardimpfungen fest, für die die GKV gemäß deren Vorgaben aufkommen muss. Wenn also Impfungen nach Empfehlung durch die STIKO in den gesetzlichen Leistungskatalog übernommen werden, müssen Sie als gesetzlich Versicherter nichts dafür bezahlen. Möchten Sie jedoch Impfungen in Anspruch nehmen, die nicht im Leistungskatalog aufgeführt sind, dann müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Wenn es um Impfungen geht, bietet die GKV oft nur einen Grundschutz an. Die Grippeschutzimpfung oder auch die FSME-Impfung werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Die Kosten für Reiseimpfungen wie zum Beispiel Typhus und Gelbfieber, müssen häufig selbst übernommen werden.
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung mit Impfschutz leistet immer dann, wenn der Grundschutz der gesetzlichen Krankenversicherung nicht ausreicht. Das gilt nicht nur für sogenannte Schutzimpfungen, sondern auch für Vorsorgeimpfungen, beispielsweise zum Schutz vor vor FSME (ausgelöst durch Zeckenbisse) oder Gebärmutterhalskrebs (verursacht durch den HP-Virus), sowie für Reiseimpfungen. Der Grippeschutz für unter 60-Jährige zählt übrigens ebenso dazu.
Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung kommt im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung für die Kosten vieler alternativer Therapien auf. Sie bietet eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme für Behandlungen beim Heilpraktiker oder bei Ärzten für Naturheilverfahren. Abgerechnet werden die naturheilkundlichen Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ohne eine Zusatzversicherung sind diese meist Privatleistungen und müssen selbst bezahlt werden.
Was viele nicht wissen: Einige Versicherer bieten zusätzlich auch Erstattungen für Zusatzleistungen wie Sehhilfen, Augenlaser-Operationen oder spezielle Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der GKV übernommen werden.
Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner und entdecken Sie Heilpraktiker-Tarife mit Impfschutz. Mit nur wenigen Klicks können Sie schnell und einfach die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen. So finden Sie eine Versicherung, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Starten Sie jetzt und sichern Sie sich den optimalen Schutz!

Reiseschutzimpfungen, wie etwa gegen Hepatitis A und B, sowie die Malaria-Vorsorge, Impfungen gegen Gelbfieber, Cholera oder Typhus werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie aber planen, in ein tropisches oder subtropisches Land zu reisen, sind diese und gegebenenfalls weitere Schutzimpfungen, wie zum Beispiel gegen Tollwut, oftmals ratsam.
Ein frühzeitiger Blick in den Impfpass sowie eine tropenmedizinische Beratung sind dabei mehr als sinnvoll, denn die Gefahr ist groß, sich in einem exotischen Land eine Infektionskrankheit einzufangen, gegen die unser mitteleuropäisches Immunsystem keine Abwehrkräfte entwickelt hat. In solchen Fällen kann eine schöne Reise schnell in einem Desaster enden. Damit mehr in Ihrer Urlaubskasse und somit auch mehr Geld für die schönen Aspekte Ihrer Fernreise bleibt, empfiehlt es sich, einen Tarif zu wählen, der eine ausreichende Absicherung bietet.
Ein Heilpraktiker-Tarif mit Leistungen für Impfschutz, wie der DKV KombiMed KABN, übernimmt vollständig die Kosten für die oben genannten Reiseschutzimpfungen. Der Tarif erstattet außerdem 80 Prozent der anfallenden Behandlungskosten beim Heilpraktiker und beinhaltet zudem eine Auslandskrankenversicherung. Die Leistungsbegrenzung liegt zwar nur bei 600 Euro im Jahr, jedoch kann er mit großzügigen Zusatzleistungen überzeugen.
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Ganz unabhängig von Ihren Reiseplanungen gibt es noch andere Schutz- und Vorsorgeimpfungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Oftmals ist eine Altersgrenze festgelegt, so zum Beispiel bei der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs, der durch HPV ausgelöst werden kann. Nur bei Mädchen und Jungen bis 17 Jahre übernimmt die GKV die Kosten für die Impfung. Erwachsene Frauen müssen diese Impfkosten in der Regel selbst tragen. Eine weitere wichtige Impfung schützt zum Beispiel vor den schlimmen Folgen einer FSME-Erkrankung, die durch infizierte Zecken übertragen werden kann. Die gesetzlichen Kassen zahlen aber oftmals die vollen Kosten nur für Menschen, die in festgelegten FSME-Risikogebieten leben oder deren Beruf eine FSME-Impfung erforderlich macht (u. a. für Forstarbeiter).
500 € für Heilpraktiker und Naturheilkunde
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600 € Heilpraktiker, Naturheilverfahren und Vorsorge
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1.000 € für Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Heil- und Hilfsmittel
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